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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GEGENBAUER

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die Firma GEGENBAUER mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse in 1100 Wien, Waldgasse 3.

1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn die Firma GEGENBAUER Ihnen schriftlich zustimmt.

1.3 Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.


2 Preise

2.1 Die Preise gelten ab Lager GEGENBAUER ohne Abzug. Alle durch den Versand entstehenden Spesen, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben, trägt der Käufer.

2.2 Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. angegebenen Preise sind - soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist - stets freibleibend. Für Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich.

2.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so ist GEGENBAUER berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

2.4 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 2.3 nicht.


3 Zahlung und Anzahlung

3.1 Der Kaufpreis ist spätestens bei Bestellung der Ware fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen, bei denen der Kaufpreis für die jeweils gelieferten Teilmengen zu bezahlen ist. Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so werden diese samt Transportversicherung gesondert verrechnet. Die Lieferung erfolgt sofort nach Zahlungseingang.

3.2 GEGENBAUER behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises samt Nebengebühren vor.

3.3 Rabatte und Skonti gelten nicht für Subskriptionen, Raritäten, Auktionen, Gewinnspiele jeder Art oder bereits reduzierte Waren. Rabatte, Skonti sowie Aktionsangebote sind nur bei der Abnahme von üblichen Haushaltsmengen anwendbar.

3.4 Als Zahlungsmittel werden Bankeinzugsermächtigung und Überweisung im voraus akzeptiert.


4 Gefahrenübergang

4.1 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an der Kassa auf den Käufer über.

4.2 Bei Zustellung der Ware durch GEGENBAUER erfolgt die Übergabe an dem für die Ladebordwand oder den Kran eines Lkw erreichbaren Punkt und gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an den Kunden oder dessen Vertreter über.


5 Rückgabe der Ware

5.1 GEGENBAUER ist bis auf Widerruf bereit, bei ihr gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen: Die Rückgabe muss innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt, unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen. Gekennzeichnete Aktionsangebote werden ausschließlich in der gekauften Gesamtmenge zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preis. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in Form einer Gutschrift. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Bestellwaren, Ausstellungsartikel, Fundgrubenartikel, Restposten und Teilmengen aus Verpackungseinheiten, Teilmengen aus Sets und Waren aus Versteigerungen (Auktionen).

5.2 Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat er seine Bestellung per Post, Telefon, Telefax, e-mail oder über den Internet-Onlineshop aufgegeben, so kann er gemäß §§ 5e - 5h KSchG und in Abweichung von Punkt 5.1 innerhalb von sieben Tagen ab Lieferung schriftlich oder durch Rücksendung der Ware vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf keiner Begründung, sondern muss nur fristgerecht abgesendet werden. Der Käufer erhält gegen Rücksendung der Ware den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstattet, hat jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen. Dieser Punkt 5.2 gilt nicht für Auktionen.


6 Bestellung, Lieferfrist, Lieferhindernisse, Rücktritt vom Vertrag

6.1 GEGENBAUER nimmt Aufträge per Telefax, e-mail oder über den Internet-Onlineshop entgegen. Die Bestellzeiten können von GEGENBAUER entsprechend den Angaben in Werbeaussendungen bzw. im Internet-Onlineshop von Zeit zu Zeit geändert werden. Sofern Aufträge außerhalb der Bestellzeiten eingehen, gelten diese erst am Beginn der Bestellzeit am nächsten Werktag als zugegangen. Bei Auftragserteilung hat der Kunde einen gewünschten Liefertermin sowie einen Ersatztermin zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesen Terminen die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware sicherzustellen.

6.2 Die Lieferung erfolgt durch GEGENBAUER oder einen beauftragten Spediteur zu geschäftsüblichen Zeiten. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist GEGENBAUER berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie z.B. frustrierte
Transportkosten, zu verlangen.
Die Angabe der Versandspesen sind max. - Werte, diese werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Bei Sendungen außerhalb Österreichs kann die angegebene Transportkostenschätzung merklich abweichen.

6.3 Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. GEGENBAUER behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von GEGENBAUER nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht bzw. verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Hindernisse. Zu den von GEGENBAUER nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, bei Subskriptionen die verspätete Freigabe der Waren durch den Lieferanten von GEGENBAUER, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von GEGENBAUER), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. Bei Jahrgangsänderungen ist GEGENBAUER berechtigt, kommentarlos den Nachfolgejahrgang zu senden.

6.4 GEGENBAUER ist in den in Punkt 6.3 genannten Fällen berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist dagegen ein von GEGENBAUER zu vertretender Lieferverzug trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen.

6.5 Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

6.6 Erklärt der Kunde ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen ("Storno") und stimmt GEGENBAUER dem schriftlich zu, so hat GEGENBAUER jedenfalls Anspruch auf 25% des Kaufpreises bei Lagerware als pauschalierter Mindestschadenersatz ("Stornogebühr"). Bei Bestellware ist eine derartige Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen.

6.7 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt abweichend von den Punkten 6.3 und 6.4, dass der Käufer nach Überschreitung der angegebenen Ausliefertermine unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Vertrag zurücktreten kann.

6.8 Für Online-Gutscheine gelten zusätzlich die im Internet genannten Bedingungen.


7 Gewährleistung

7.1 Zusagen der Angestellten von GEGENBAUER über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich erfolgen.

7.2 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel GEGENBAUER unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung.

7.3 Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.

7.4 GEGENBAUER erfüllt seine Gewährleistungs- verpflichtungen nach seiner Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb von sechs Wochen ab Reklamation.

7.5 Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.

7.6 GEGENBAUER haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellter Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.

7.7 Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

7.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Pkt. 4.

7.9 Nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Kunden (Pkt. 4) stellt insbesondere Glasbruch, Korkgeschmack oder Nachgärung keinen Grund für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden dar.

7.10 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt an Stelle der Punkte 7.1 bis 7.4, dass der Kunde nach seiner Wahl eine angemessene Preisminderung, zumutbare Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden bzw. Austausch der Ware verlangen kann.


8 Haftung für Schadenersatz

8.1 GEGENBAUER haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an der Person.

8.2 Die Haftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit 10% des Warenwertes begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen.

8.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 8.2 nicht.


9 Abholung

9.1 Bei GEGENBAUER bestellte bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb von 7 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss vereinbart und EDV-mäßig auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.

9.2 Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat GEGENBAUER das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.


10 Subskriptionen

10.1 GEGENBAUER bietet von Zeit zu Zeit den Bezug von besonderen Erzeugnissen in Form von Subskriptionen an. Mit einer Subskription erwirbt der Besteller das Bezugsrecht für den im jeweiligen Subskriptionsangebot genannten Erzeugnis mit einer Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Subskriptionsangebot ist stets freibleibend und nur während des darin genannten Zeitraums offen. Bei Überzeichnung eines Erzeugnisses behält sich GEGENBAUER die Zuteilung auch geringerer Mengen vor.

10.2 Die Ausliefertermine der Erzeugnisse sind von der Freigabe der Produzenten abhängig und können sich verschieben. Bei Ausfall der Lieferung erhält der Besteller die geleistete Anzahlung auf das Subskriptionserzeugnis sofort zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Realersatz.

10.3 Die in den Subskriptionsangeboten genannten Preise gelten für eine Abnahmemenge von einer Kiste mit 12 Flaschen.

10.4 Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn der Besteller von GEGENBAUER eine Auftragsbestätigung erhält. Bei Auslieferung des Erzeugnisses erhält der Besteller die Endabrechnung. Hinsichtlich der sonstigen Zahlungsmodalitäten wird auf Punkt 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.


11 Jugendschutz

Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist GEGENBAUER berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (z.B. Kosten der Zustellung).


12 Erklärungen von GEGENBAUER und des Käufers

12.1 Mündliche Erklärungen oder Zusagen der Mitarbeiter von GEGENBAUER sind nur wirksam, wenn sie von GEGENBAUER schriftlich bestätigt werden.

12.2 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform. GEGENBAUER behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch GEGENBAUER wirksam werden.

12.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 12.1 nicht.


13 EDV-Verarbeitung von Kundendaten

Der Käufer stimmt zu, dass die im Kaufvertrag angeführten Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.


14 Sonstige Bestimmungen

14.1 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.

14.2 Erfüllungsort dieses Vertrages ist sowohl für GEGENBAUER als auch den Käufer Wien.

14.3 Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.

14.4 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.5 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 14.3 nicht. Punkt

14.6 gilt mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 5 des Europäischen Vertragsstatutübereinkommens besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.